Geschäftsordnung

SV Nollingen 1949 e.V.
G e s c h ä f t s o r d n u n g
(basierend auf der Satzung vom 03.06.2016)

§ 1 – Inhalt
Diese Ordnung regelt die Organisation des Vereins sowie des Vorstandes.

§ 2 – Fachverbandsmitgliedschaften
Zusätzlich zur Mitgliedschaft im Badischen Sportbund (BSB) ist der Verein Mitglied im Südbadischen Fußballverband (SBFV), Südbadischen Tischtennisverband (SBTV), Badischen Behindertensportbund (BBS) und Badischen Turnerbund (BTB).

§ 3 – Gesamtvorstand
1. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederhauptversammlung.
2. Folgende Posten gehören dem Gesamtvorstand des SV Nollingen an:
2.1 Zur engen Vorstandschaft zählen
• 1. Vorsitzende/r
• 2. Vorsitzende/r
• 3. Vorsitzende/r
• Kassierer/in
• Schriftführer/in
• Protokollführer/in
2.2 Zur erweiterten Vorstandschaft zählen alle Personen aus 2.1, sowie folgende:
• Abteilungsleiter/in Fußball
• Abteilungsleiter/in Tischtennis
• Abteilungsleiter/in Damengymnastik
• Abteilungsleiter/in Pumucklturnen (Kinderturnen)
• Abteilungsleiter/in Herzsport
• Jugendleiter/in Fußball
• Jugendleiter/in Tischtennis
• Schiedsrichterbeauftrage/r Fußball
• Jugendkassiererin
• Beisitzer/in Fußball
• Beisitzer/in Tischtennis
• Beisitzer/in Damengymnastik
• Beisitzer/in Pumucklturnen
• Beisitzer/in Herzsport
• Beisitzer/in Passivmitglieder
• Mitgliederverwaltung
• Sponsoring
• Veranstaltungsorganisation
• Social Media/ Marketing

3. Wahlen
Es finden an jeder Jahreshauptversammlung Wahlen statt. Hierzu wird der Gesamtvorstand in zwei Gruppen aufgeteilt.
Gruppe 1 wird jeweils in den ungeraden Geschäftsjahren (2017,2019,2021 usw.) und
Gruppe 2 jeweils in den geraden Geschäftsjahren (2018, 2020, 2022 usw.) gewählt.

Die Amtszeit beträgt für jedes Amt 2 Jahre.
An der Jahreshauptversammlung 2015 die 2016 stattfindet wird Gruppe 1 ausnahmsweise auf ein Jahr gewählt.

Gruppe 1 besteht aus:
1. Vorstand
3. Vorstand
Schriftführer
Protokollführer
Abteilungsleiter Fußball, Damengymnastik und Herzsportgruppe
Jugendleiter Fussball
Schiedsrichterbeauftragter Fußball
Beisitzer Fußball, Damengymnastik und Herzsport
Mitgliederverwaltung
Veranstaltungsorganisation

Gruppe 2 besteht aus:
2.Vorstand
Kassierer
Abteilungsleiter Tischtennis und Kinderturnen, Jugendleiter, Tischtennis, Jugendkassierer,
Beisitzer Tischtennis, Pumucklturnen und Passivmitglieder
Sponsoring
Social Media/Marketing

§ 4 – Befugnisse des Gesamtvorstands/Vorstandsmitglieder
1.Der Gesamtvorstand ist zu Beschlüssen in all den Bereichen befugt, welche entweder gemäß Satzung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind oder die, in dieser Ordnung, nicht an ein
Vorstandsmitglied übertragen werden.
2. Die Vorsitzenden dürfen Geschäfte bis zu einem Betrag von 300 Euro selbstständig tätigen.
3. Die/der Kassierer/-in darf eingereichte Rechnungen bis zu einem Betrag von 1000 Euro selbstständig begleichen.
4. Die Abteilungsleiter dürfen sämtliche Geschäfte im Rahmen der üblichen Abteilungstätigkeit besorgen, soweit es das jährliche Abteilungsbudget zulässt.

§ 5 – Vorstandssitzungen
1. Vorstandssitzungen der engen Vorstandschaft finden monatlich statt, mindestens jedoch 9 pro Jahr. Sitzungen der erweiterten Vorstandschaft finden alle zwei Monate statt. Die Einladung erfolgt per E-Mail mindestens eine Woche im Voraus. Anträge können im Verlauf der Vorstandssitzung vorgebracht werden.
2. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Protokollführer schriftlich festzuhalten und nach der Sitzung den Vorstandsmitgliedern zu übermitteln.
3. Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.

§ 6 – Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
1. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
2. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
3. Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenen „Gegenstände“ sind vertraulich zu behandeln.

§ 7 – Beschlussfähigkeit und -fassung
1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
2. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form (Handzeichen, Zuruf, schriftliche Abstimmung).
3. Der Gesamtvorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wiederholungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt der Antrag als abgelehnt.
4. Der Gesamtvorstand ist bei jeder Vorstandssitzung, unabhängig von einer Mindestteilnehmerzahl, beschlussfähig.

§ 8 – Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung gilt ab dem 03.06.2016 für den gesamten Verein. Alle anderen Geschäftsordnungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit

 

SV Nollingen 1949 e.V.

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