neue Satzung zur Generalversammlung

Bei der kommenden Generalversammlung werden die Mitglieder eine überarbeitete Satzung verabschieden. Neu hinzugekommen sind die Punkte Schutzkonzept und Datenschutz. Die Vorstandschaft hat die neue Satzung im Sportheim zur Einsicht ausgelegt. Das Dokument kann hier online eingesehen werden. Die Generalversammlung wird am Donnerstag, 18.07.2019 stattfinden.

Neu ist der Paragraph 19 und 20.

Paragraph 19 umfasst ein neues Schutzkonzept des SVN.

Was ist ein Schutzkonzept?
Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten, vor sexuellem Missbrauch schützen zu können, muss man wissen, wie. Jede und jeder Einzelne in der Gesellschaft soll sich mit dem Thema auseinandersetzen und aktiv dazu beitragen, sichere Räume für Mädchen und Jungen zu schaffen. Gerade Einrichtungen oder Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, müssen wissen, wie wirksamer Kinderschutz umgesetzt werden kann. Sie sollten sich folgende Fragen stellen: Welche Strategien setzen Täter und Täterinnen ein, um sexuelle Gewalt zu planen und zu verüben? Welche Gegebenheiten könnte ein Täter oder eine Täterin in unserer Einrichtung bzw. in unserer Organisation ausnutzen? An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts? Wie sieht ein Umgang mit Mädchen und Jungen aus, der ihre individuellen Grenzen achtet? Und wie kann ich mich selbst vor falschem Verdacht schützen?

Ein Schutzkonzept dient der Beantwortung all dieser und weiterer Fragen und bezieht auch den Umgang mit digitalen Medien ein, da Kinder und Jugendliche nicht zwischen online- und offline-Welt trennen. Ein Schutzkonzept hilft beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten, Heimen, Sportvereinen, Kliniken Kirchengemeinden oder Kinder- und Jugendreisen zu Erfahrungsräumen und Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt geschützt sind. Zugleich sollten sie Orte sein, wo Mädchen und Jungen kompetente Ansprechpersonen finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen dort oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld – sexuelle Gewalt angetan wird. Ein Schutzkonzept gibt Missbrauch keinen Raum. Der SV Nollingen hat in den vergangenen Wochen ein Schutzkonzept erstellt und durch den Vorstand verabschiedet.

Paragraph 20 hält den Datenschutz nach DSGVO fest.
Wir haben uns mit dem Office Komplett Büro in Wehr für die Betreuung eines umfassenden Datenschutz nach DSGVO entschieden. Unsere Ansprechpartnerin für den Datenschutz ist Franziska Malik. Um Zuge der Umsetzung nach den neuen Richtlinien nach DSGVO, ist der Verein ein ganze Stück näher an der kompletten Digitalisierung gekommen.

 

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